Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Ausbildung zum Brandschutzhelfer und der jährlichen Brandschutzunterweisung welche durch eine fachkundige Person durchgeführt werden muss.
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Ihrem Unternehmen ergibt sich unter anderem aus folgenden Rechtsgrundlagen:
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihren technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büro) ist in der Regel ein Anteil von 5% ausreichend. Eine deutlich höhere Ausbildungsquote kann bei erhöhter Brandgefahr, eine hohe Anzahl von Besuchern, Mitarbeiter oder Kunden mit eingeschränkter Mobilität, usw. erforderlich sein.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. - § 10 Abs. 2 Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Anzahl von Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Laut der DGUV Information 205-023 müssen Beschäftigte regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisungen und praktische Übungen mit dem Umgang von Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und Brandschutzhelfer zu benennen
Die Teilnehmer/-innen an der Brandschutzhelfer Schulung erhalten das Zertifikat „Betrieblicher Brandschutzhelfer“ und können anschließend zum betrieblichen Brandschutzhelfer bestellt werden (siehe ASR A2.2 und DGUV 205-023).